Ihr Recht auf angemessenen Schadenersatz
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler haben Patientinnen und Patienten in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Zum einen beurteilen die Gerichte die Fälle oft sehr unterschiedlich. Zum anderen gibt es gerade bei größeren Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung immer wieder Versicherer, die die Regulierung verzögern oder ganz verweigert. Wer auf eigene Faust versucht, sein Recht durchzusetzen, hat in der Regel wenig Chancen.
Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Fachanwalt für Arzthaftungsrecht an seiner Seite zu haben, der Ihre Ansprüche entschlossen durchsetzt.
Langjährige Erfahrung, breites Netzwerk
Als erfahrene Spezialisten für Arzthaftungsrecht verfügen wir über das notwendige juristische und medizinische Fachwissen. Darüber hinaus können wir auf ein großes Netzwerk medizinischer Berater zurückgreifen. Auf dieser Basis erfassen wir alle Möglichkeiten, die für eine erfolgreiche Fallbearbeitung zur Verfügung stehen. Wir informieren Sie umfassend und erzielen das für Sie optimale Ergebnis.
Der Verursacher eines nachgewiesenen Behandlungsfehlers, also der Arzt oder das Krankenhaus, muss alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und der so genannte Mehrbedarfsschaden, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto.